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   BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02   

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https://dejure.org/2002,22645
BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02 (https://dejure.org/2002,22645)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 AZR 239/02 (https://dejure.org/2002,22645)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 AZR 239/02 (https://dejure.org/2002,22645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Überbrückungsbeihilfe bei Bezug von Arbeitslosenhilfe - Tarifauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überbrückungsbeihilfe als privilegiertes Einkommen - Erledigung der Hauptsache durch einseitige Erledigungserklärung des Klägers (Begründetheit der Klage) - Kürzung der Arbeitslosenhilfe um Überbrückungsbeihilfe und damit Anspruch auf Mehrzahlung (Vorhersehbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02
    Mit Schriftsatz vom 22. Oktober 2001 teilte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers mit, daß die Bundesanstalt für Arbeit, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. September 2000 (- B 7 AL 72/99 R - SozR 3-4220 § 11 Nr. 3) folgend, mit Änderungsbescheid vom 28. September 2001 dem Kläger rückwirkend für die Zeit vom 12. Juli bis zum 31. Dezember 1997 sowie vom 1. Januar bis zum 30. September 1998 Arbeitslosenhilfe zuerkannt hat unter Nichtberücksichtigung der Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich in Höhe von insgesamt 23.680, 00 DM.

    b) Selbst wenn man - entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 7. September 2000 (- B 7 AL 72/99 R - SozR 3-4220 § 11 Nr. 3) annähme, die Kürzung der Arbeitslosenhilfe durch die Bundesanstalt für Arbeit ab dem 1. April 1997 sei zu Recht erfolgt, war die Klage von Anfang an unbegründet.

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02
    Erledigend kann ein Ereignis sein, das den Kläger rechtlich daran hindert, die begehrte Rechtsfolge, die bisher zulässige oder begründete Klageforderung weiter geltend zu machen (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588; BAG 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 - NZA 1985, 635).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.1999 - 11 Sa 1157/98

    Streit über die Höhe einer tariflichen Überbrückungsbeihilfe; Sicherung der

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. April 1999 - 11 Sa 1157/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02
    Erledigend kann ein Ereignis sein, das den Kläger rechtlich daran hindert, die begehrte Rechtsfolge, die bisher zulässige oder begründete Klageforderung weiter geltend zu machen (BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588; BAG 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 - NZA 1985, 635).
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